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DIE ANSPARUNG DES BAUSPARVERTRAGES
BAUSPARVERTRAG ABSCHLIESSEN Bevor man einen ein Bausparvertrag ansparen kann, muss man natürlich erst einmal ein Bausparkonto eröffnen bzw. einen Bausparvertrag abschließen. Die Frage ist aber, wo man dieses am besten tun sollte. Bausparkassenvertreter, Banken und Sparkassen bieten immer nur eine einzige Bausparkasse an, so dass wir zum Abschluss eines Bausparvertrages bei einem unabhängigen Versicherungs- oder Finanzmakler raten. Denn dort haben Sie die Auswahl unter mehreren Bauspar-kassen und mehreren Bausparverträgen und können so individuell das beste Bauspar-Angebot erhalten. Natürlich können Sie auch einen Bausparvertrag online abschließen. DIE RICHTIGE BAUSPARSUMME Bei der Festlegung der Bausparsumme passieren die häufigsten Fehler. Vermittler von Bausparverträgen verdienen umso mehr, je höher die abgeschlossene Bausparsumme ist. Deshalb verlieren sie manchmal das Kundeninteresse aus den Augen und neigen aus purem Eigeninteresse dazu, die Bausparsumme übertrieben hoch anzusetzen. Richtig ist: die Bausparsumme sollte ungefähr das Doppelte Ihres Endguthabens nicht übersteigen. Ein Beispiel:
Höhere Bausparsummen als das Doppelte des Endguthabens sind grundsätzlich nicht sinnvoll. EINZAHLUNGEN IN DEN BAUSPARVERTRAG Obwohl der Begriff "Bausparvertrag" einen gewissen Sparzwang suggeriert, genießen Sie bei einem Bausparvertrag absolute Sparfreiheit. Das heißt:
Es gibt nur zwei kleine Einschränkungen beim Ansparen:
BAUSPAREN UND STAATLICHE FÖRDERUNG Da mit einem Bausparvertrag sehr häufig auch Wohneigentum erworben wird, welches ja bekanntermaßen eine sehr gute Altersvorsorge ist, fördert Vater Staat seit jeher das Bausparen:
Einzige Bedingung für diese Zulagen: der Bausparvertrag muss mindestens 7 Jahre bestehen bleiben, notfalls auch ohne eigene Einzahlungen! DIE LAUFZEIT DES BAUSPARVERTRAGES Ein Bausparkonto wird – wie ein Sparbuch – auf unbestimmte Zeit eröffnet, dass heißt: es läuft so lange Sie wollen und so lange Sie nicht kündigen! BAUSPARVERTRAG AUSZAHLUNG Die Auszahlung Ihres Bausparguthabens können Sie jederzeit beantragen. Hierfür ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten, das heißt: wenn Sie am 1.1. kündigen, wird Ihr Bausparkonto am 1.7. aufgelöst und das Guthaben an Sie ausgezahlt. Selbstverständlich können Sie Ihr Bausparguthaben aber auch sofort ausgezahlt bekommen. In diesem Falle behalten die Bausparkassen – genauso wie Banken und Sparkassen dies beim Sparbuch tun – lediglich eine kleine Vorfälligkeitsentschädigung ein. BAUSPARVERTRAG – KOSTEN UND GEBÜHREN Bausparkassen, die wir empfehlen, berechnen beim Bausparvertrag keine Kontoführungsgebühren! Die meisten Bausparkassen jedoch stellen Ihren Kunden für die Führung des Bausparkontos Monat für Monat Gebühren in Rechnung. Unser Tipp: machen Sie einen großen Bogen um solche Bausparkassen! Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum Sie für Ihr Geld, das Sie der Bausparkasse zur Verfügung stellen und mit dem die Bausparkasse arbeitet, Monat für Monat auch noch Gebühren zahlen sollen! Die einzige Gebühr, die beim Bausparvertrag entrichtet werden muss, ist die Abschlussgebühr. Diese beträgt je nach Bausparkasse und Bauspar-Tarif zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme und kann mit den geplanten Einzahlungen verrechnet werden. Einige Bausparkassen erstatten die Abschlussgebühr aber in voller Höhe, wenn der Kunde bei Zuteilung des Bausparvertrages auf das Bauspardarlehen verzichtet. HABEN SIE INTERESSE AN EINEM BAUSPARVERTRAG?
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